Hausordnung

AUF GRUND GESETZLICHER BESTIMMUNGEN GILT

  1. Das Verlassen des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 ist verboten.
  2. Das Rauchen und Konsumieren von Drogen auf dem Schulgelände sowie der Handel mit denselben sind verboten. Das Mitführen von Cannabis und Alkohol ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen (inklusive Klassen- und Studienreisen) untersagt.
  1. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
  2. Das Hausrecht wird von dem Schulleiter und, durch Delegation, von jeder Lehrperson ausgeübt.

 

UMGANG MIT MOBILEN ELEKTRONISCHEN ENDGERÄTEN

AN DER JULIUS-LEBER-SCHULE:

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft pflegen einen stets verantwortungsbewussten, nachvollziehbaren und vorbildhaften Umgang mit mobilen elektronischen Endgeräten.

  1. In allen Gebäuden gilt: Die Benutzung mobiler elektronischer Endgeräte ist verboten. Ab Eingangstür sind diese nicht hörbar und nicht sichtbar aufzubewahren. Lehrer/innen erlauben die Nutzung im Einzelfall (Unterricht, Notfall…)
  1. Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7 ist die Nutzung in der Pausenhalle und auf dem Schulhof gestattet. Hier ist das Benutzen der Geräte verantwortungsvoll und fair zu handhaben. Foto/Filmaufnahmen von anderen ohne deren Einverständnis sind nicht zulässig. Geräte sind auf lautlos zu stellen.

 

DARÜBER HINAUS IST FÜR DIE JULIUS-LEBER-SCHULE GEREGELT:

  1. Man darf auf dem Schulgelände mit Fahrrädern und Rollern nur mit großer Rücksicht fahren (langsames Tempo, ggfs. Absteigen). Die Fahrräder sind an den Fahrradständern abzustellen.
  1. Das Parken von Pkws auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung durch die Schulleitung gestattet.
  2. Fußball darf auf dem Schulhof beim Ausgang Brummerskamp sowie auf dem Fußballplatz zwischen Sporthalle und Parkplatz gespielt werden. Auf anderen Schulhofplätzen darf nur mit Soft-Fußbällen gespielt werden.
  1. Permanentmarker, so genannte „Edding-Stifte“, und Farbspraydosen dürfen nicht mitgebracht werden.
  2. In den Pausen werden die Unterrichtsgebäude verlassen. Die Toiletten im Turm West und bei der Mensa sind ständig geöffnet.
  1. Alle verhalten sich vor den Türen, in den Gebäuden und insbesondere in den Vorfluren ruhig und rücksichtsvoll.
  2. Besucher dürfen nur mit einem offiziellen Anliegen (z.B. Eltern, Handwerker) das Gelände betreten. Alle anderen haben keinen Zutritt. Dies gilt auch für ehemalige Schülerinnen und Schüler, es sei denn, sie haben sich vorherüber eine Lehrperson angemeldet.
  1. Die Lehrpersonen dürfen Schüler/innen anweisen, Müll aufzuheben und Verunreinigungen zu beseitigen.
  2. Während der Heizperiode findet nur Stoßlüftung statt.
  3. Das Kollegium regelt die Raumverantwortlichkeiten der Fachräume.

 

FÜR DAS VERHALTEN IM UNTERRICHT GILT:

  1. Es wird pünktlich begonnen und geschlossen; Unterricht wird nicht vorzeitig beendet.
  2. Jacken, Mäntel und Kopfbedeckungen, die nicht religiös motiviert sind, werden abgelegt.
  3. Essen und Kaugummi kauen ist untersagt.
  4. Wasser darf, außer in den Fachräumen, getrunken werden.
  5. Am Ende des Unterrichts wird der Raum sauber verlassen, die Stühle werden hochgestellt und Klappen und Fenster geschlossen.
  1. Die Klassenlehrer/innen legen mit den Klassen Ämter und Regeln fest. Die Schüler/innen sind zur Wahrnehmung der Ämter verpflichtet.

 

MENSA

  1. Die Essensausgabe ist täglich von 12-15 Uhr. In der Mensa halten sich nur die Personen auf, die ihr in der Mensa gekauftes Mittagessen einnehmen.
  1. Die Nutzung von Handys ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
  2. Nach dem Essen stellt jeder seinen Stuhl zurück an den Tisch und hinterlässt seinen Platz sauber.
  3. Der Zugang zur Arbeitslehre erfolgt über die Tür im Ostturm.

Hamburg, im Juni 2024

Peter Bulicke

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